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   BVerwG, 31.03.2003 - 6 B 64.02   

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https://dejure.org/2003,14923
BVerwG, 31.03.2003 - 6 B 64.02 (https://dejure.org/2003,14923)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2003 - 6 B 64.02 (https://dejure.org/2003,14923)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2003 - 6 B 64.02 (https://dejure.org/2003,14923)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der Sachlage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens mit Blick auf den nächsten Gestellungszeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Musterungsbescheiden und Tauglichkeitsüberprüfungsbescheiden - Hinreichende Bezeichnung einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 72.88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Wehr- bzw. Zivildienstunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2003 - 6 B 64.02
    Die Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) wird von der Beschwerde auf die behaupteten Abweichungen "von der Entscheidung des BVerwG 97, 81 f. = NJW 1995, 3068" (a), von der "Entscheidung des BVerwG 8 C 72/88" (b) und "etwa BVerwG 8 C 82/87 oder 8 C 25/89" (c) gestützt.

    b) Die Beschwerde ist weiter der Ansicht, das erstinstanzliche Urteil berücksichtige "in ungenügender Weise ... auch die Entscheidung des BVerwG 8 C 72.88, wonach das Vorliegen einer qualifizierten, d.h. nach Lage der Dinge ernsthaft in Betracht zu ziehenden Möglichkeit des Eintretens eines wehrbedingten Gesundheitsschadens, deren Hinnahme im Hinblick auf die Schwere des zu befürchtenden Schadens nicht vertretbar ist, die Annahme der Wehr- bzw. Zivildienstunfähigkeit begründet.".

    Es gibt zwar unter dem vorgenannten Aktenzeichen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit einem abstrakten Rechtssatz, der sinngemäß mit dem von der Beschwerde wiedergegebenen übereinstimmt: "Das Vorliegen einer qualifizierten, d.h. nach Lage der Dinge ernsthaft in Betracht zu ziehenden Möglichkeit des Eintretens eines wehrdienstbedingten Gesundheitsschadens, dessen Hinnahme im Hinblick auf die Schwere des zu befürchtenden Schadens nicht vertretbar ist, begründet die Annahme der Wehr- bzw. Zivildienstunfähigkeit." (Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 72.88 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 50).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2003 - 6 B 64.02
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 ; Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26).

    Soweit mit dem Beschwerdevorbringen ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) vorgebracht werden sollte, müsste substantiiert dargelegt worden sein, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26).

  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 25.89

    Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsfähigkeit im Sinne des § 8 a des

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2003 - 6 B 64.02
    Die Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) wird von der Beschwerde auf die behaupteten Abweichungen "von der Entscheidung des BVerwG 97, 81 f. = NJW 1995, 3068" (a), von der "Entscheidung des BVerwG 8 C 72/88" (b) und "etwa BVerwG 8 C 82/87 oder 8 C 25/89" (c) gestützt.

    c) Ähnliches gilt für das Vorbringen, "dass in vergleichbaren Fällen, etwa BVerwG 8 C 82.87 oder 8 C 25.89, Wehrpflichtige mit Gesundheitsproblemen, die hinsichtlich der Schwere mit diesem Fall vergleichbar sind, für nicht wehrdienstfähig erachtet worden sind".

  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 82.87

    Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen - Unverzichtbare Anforderungen der

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2003 - 6 B 64.02
    Die Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) wird von der Beschwerde auf die behaupteten Abweichungen "von der Entscheidung des BVerwG 97, 81 f. = NJW 1995, 3068" (a), von der "Entscheidung des BVerwG 8 C 72/88" (b) und "etwa BVerwG 8 C 82/87 oder 8 C 25/89" (c) gestützt.

    c) Ähnliches gilt für das Vorbringen, "dass in vergleichbaren Fällen, etwa BVerwG 8 C 82.87 oder 8 C 25.89, Wehrpflichtige mit Gesundheitsproblemen, die hinsichtlich der Schwere mit diesem Fall vergleichbar sind, für nicht wehrdienstfähig erachtet worden sind".

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2003 - 6 B 64.02
    Soweit mit dem Beschwerdevorbringen ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) vorgebracht werden sollte, müsste substantiiert dargelegt worden sein, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2003 - 6 B 64.02
    Das angefochtene Urteil weicht nicht vom Urteil vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 17.92 - (BVerwGE 97, 79 = NJW 1995, 3067) ab.
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2003 - 6 B 64.02
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 ; Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2003 - 6 B 64.02
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2003 - 6 B 64.02
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nämlich nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rn. 222 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 80.85

    Wehrdienst - Musterungsbescheid - Tauglichkeitseinwendungen - Prüfungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2003 - 6 B 64.02
    maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt vorgelegen haben sollen (Urteil vom 30. Januar 1987 - BVerwG 8 C 80.85 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 41).
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